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Verkehrsunfall melden

Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich…

Hier können Sie Ihren Unfall ganz einfach melden und uns vorab alle wichtigen Dokumente zukommen lassen. Wir kümmern uns um die Bearbeitung und machen Ihre Rechte geltend.

Sie hatten einen Verkehrsunfall mit Ihrem Firmenfahrzeug?

Gerne vertreten wir Sie anlässlich des Verkehrsunfalls und möchten Ihnen nachfolgend einen Überblick über den weiteren Ablauf verschaffen.

Zunächst benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht, die wir Ihnen auch gerne zusenden und zum Herunterladen anbieten. Die Vollmacht benötigen wir für die anwaltliche Vertretung gegenüber der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung, eventuell auch gegenüber der aufnehmenden Polizeidienststelle, falls eine polizeiliche Unfallaufnahme stattgefunden hat.

Wir werden dann die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ermitteln (GDV / Grüne Karte) und das Schmerzensgeld bei der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung für Sie geltend machen.

Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen dauert die Geltendmachung ungefähr 4-6 Wochen (Regulierungsfrist). Ist an dem Verkehrsunfall ein Fahrzeug mit einem ausländischen amtlichen Kennzeichen aus der EU verwickelt, so dauert die Regulierung bis zu 3 Monate und wird über einen deutschen Regulierungsbeauftragten abgewickelt. Bei Fahrzeugen mit einem amtlichen Kennzeichen außerhalb der EU kann die Regulierung sehr viel länger dauern, da wir dann direkt mit der ausländischen Versicherung korrespondieren müssen.

Der Schadensersatzanspruch umfasst neben dem Ersatz des Sachschadens auch sämtliche Aufwendungen, die auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, so z.B. Fahrtkosten, Taxikosten, Übernachtungskosten, Kosten der versäumten Bahn-, Bus- oder Flugreise, Ersatz von beschädigten Gegenständen, Ersatz von Kindersitzen etc. (nicht abschließend). Bitte schicken Sie uns daher sämtliche vorhandenen Belege zu.

Bei einem Wegeunfall übernimmt die Unfallversicherung einen Großteil dieser Positionen.

Sie hatten einen Verkehrsunfall mit Ihrem Firmenfahrzeug und wurden verletzt?

Gerne vertreten wir Sie auch anlässlich des Verkehrsunfalls und den erlittenen Verletzungen und wünschen Ihnen auf diesem Wege zunächst gute Besserung.

Hierfür benötigen wir von Ihnen neben der Vollmacht auch eine Schweigepflichtentbindungserklärung mit Datenschutzerklärung, die wir Ihnen auch gerne zusenden und zum Herunterladen anbieten.

Die Schweigepflichtentbindungserklärung benötigen wir für die Anforderung von Arztberichten etc., um die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmen zu können.

Für die Geltendmachung des Schmerzensgeldes benötigen wir möglichst umfangreiche Dokumentationen über die Verletzungen. Bitte teilen Sie uns noch die Anschrift aller behandelnden Ärzte mit und ob bzw. wie lange Sie wegen des Verkehrsunfalls arbeitsunfähig erkrankt waren.

Die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung wird nach Geltendmachung in der Regel bei den Ärzten entsprechende Arztberichte anfordern, nach deren Erhalt wir dann das Schmerzensgeld der Höhe nach beziffern können anhand der Schmerzensgeldtabelle Hacks/Wellner/Häcker, in der mehr als 3.000 Gerichtsentscheidungen zu den verschiedenen Verletzungen aufgeführt sind und eine anerkannte Grundlage darstellen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir das Schmerzensgeld grundsätzlich erst geltend machen, wenn uns die Schadensunterlagen zum Fahrzeugschaden vorliegen. Hintergrund ist, dass sich anhand des Fahrzeugschadens Rückschlüsse auf die erlittenen Verletzungen ziehen lassen.

Hinsichtlich der Behandlungskosten geht die gesetzliche Krankenversicherung in Vorleistung und nimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung dann in Regress.

Bei der privaten Krankenversicherung müssen Sie zunächst in Vorleistung gehen, die Arztkosten werden dann von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Die Arztrechnungen schicken Sie bitte an uns, wir machen diese dann bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob ein Selbstbehalt vereinbart ist und ob dieser nur durch den Verkehrsunfall in Anspruch genommen werden muss. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Erstattung des Selbstbehaltes, denn dieser wäre dann auch ohne den Verkehrsunfall angefallen.

Eventuell schickt Ihnen die Krankenversicherung einen Fragebogen wegen des Verkehrsunfalls, den Sie bitte wahrheitsgemäß ausfüllen und zurücksenden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an uns.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen wir gerne für Sie die Deckungszusage an. Bei alleiniger Schuld des Unfallgegners übernimmt die Rechtsanwaltsgebühren in jedem Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung vollständig, bei einer Mitschuld anteilig.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen einen kurzen Überblick über die Abwicklung des Verkehrsunfalls verschaffen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Die Korrespondenz kann gerne auch per Telefon oder E-Mail erfolgen. Aufgrund der umfangreichen Rechtsprechung kann dies ein persönliches Beratungsgespräch grundsätzlich nicht ersetzen.

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

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